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EU-Spielzeugrichtlinie EN 71

Die EU-Spielzeugrichtlinie EN 71 regelt die Sicherheit von Spielzeug mit dem Ziel, ein hohes Schutzniveau europaweit sicherzustellen. Dazu ist die EU-Spielzeugrichtlinie in mehrere Kategorien unterteilt:

  • EN 71 Teil 1: Der erste Teil betrifft vor allem Vorschriften über die technisch-konstruktive Sicherheit, d. h. solche, die die mechanischen und physikalischen Eigenschaften von Spielzeug zum Gegenstand haben.
     
  • EN 71 Teil 2: Der zweite Teil regelt die Sicherheitsanforderungen hinsichtlich der Entzündbarkeit von Spielzeug.
     
  • EN 71 Teil 3: Der dritte Teil befasst sich mit den chemischen Eigenschaften von Spielzeug. Allergene Duftstoffe sind beispielsweise verboten, während für die Migration von Elementen wie Antimon, Arsen, Barium, Cadmium, Chrom, Blei, Quecksilber und Selen Grenzwerte festgelegt sind. Die Grenzwerte finden Sie auf der Homepage des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR): www.bfr.bund.de

Die Prüfung und Zertifizierung von Spielzeug muss der Hersteller am fertigen Produkt vornehmen lassen. Eine Ausnahme stellt jedoch der Teil 3 dar. Wenn Hersteller von Kinderspielzeug bereits auf EN 71 Teil 3 getestete Materialen verarbeiten, entfällt diese Teilprüfung.

Aus diesem Grunde sind ausgewählte Stoffe aus unserem Sortiment bereits nach EN 71 Teil 3 geprüft, mit dem Ergebnis, dass alle getesteten Produkte den Anforderungen entsprechen.