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Die EU-Spielzeugrichtlinie EN 71 regelt die Sicherheit von Spielzeug mit dem Ziel, ein hohes Schutzniveau europaweit sicherzustellen. Dazu ist die EU-Spielzeugrichtlinie in mehrere Kategorien unterteilt:
Die Prüfung und Zertifizierung von Spielzeug muss der Hersteller am fertigen Produkt vornehmen lassen. Eine Ausnahme stellt jedoch der Teil 3 dar. Wenn Hersteller von Kinderspielzeug bereits auf EN 71 Teil 3 getestete Materialen verarbeiten, entfällt diese Teilprüfung.
Aus diesem Grunde sind ausgewählte Stoffe aus unserem Sortiment bereits nach EN 71 Teil 3 geprüft, mit dem Ergebnis, dass alle getesteten Produkte den Anforderungen entsprechen.